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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 28/09 (BFH) |
§§: | EStG § 6 b Abs. 4 Satz 2, EStG § 16 Abs. 1, EStG § 13, GewStG § 7 |
Schlagwörter | Rücklage, Veräußerung, Gewerbebetrieb, Übertragung, Land- und Forstwirtschaft |
Rechtsfrage: | Ist die Übertragung der in einem Gewerbebetrieb entstandenen stillen Reserven auf land- und forstwirtschaftliches Anlagevermögen entgegen dem Wortlaut des § 6 b Abs. 4 Satz 2 EStG zulässig, weil der Veräußerungsgewinn nicht der Gewerbesteuer unterliegt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 03.06.2009 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 12096/05 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 09 30 81 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 30.08.2012 |
Erledigungs-Az: | IV R 28/09 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 12 27 92 |