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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 62/12 (BFH)
§§: EStG § 64, EStG § 62, VO (EG) Nr. 883/2004 Art. 11, VO (EG) Nr. 883/2004 Art. 67, VO (EG) Nr. 883/2004 Art. 68, VO (EG) Nr. 987/2009 Art. 60
Schlagwörter Kindergeld, Anspruchsberechtigung, Europäische Union, Haushalt, EG, EU, Griechenland
Rechtsfrage: Hat ein in Deutschland wohnender griechischer Staatsangehöriger Anspruch auf Kindergeld, wenn nicht er, sondern die in Griechenland lebende Großmutter das Kind in ihren Haushalt aufgenommen hat? - Oder ist die Großmutter gemäß § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG i.V.m. Art. 60 Abs. 1 Satz 2 der VO (EG) Nr. 987/2009 vorrangig kindergeldberechtigt? - Das Verfahren VI R 31/12 war durch Beschluss vom 27.9.2014 bis zur Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union in dem Verfahren Rs C-378/14 ausgesetzt. Es wurde vom III. Senat zuständigkeitshalber übernommen und wieder aufgenommen. - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 23.04.2012
Vorinstanz/AZ: 1 K 238/11
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2012 S. 1682
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 12 20 33
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 10.03.2016
Erledigungs-Az: III R 62/12
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 16 11 21