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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 52/10 (BFH) |
§§: | DBA-Niederlande Art. 4, DBA-Niederlande Art. 20 Abs. 2, EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 3 c Abs. 1, EStG § 15 Abs. 3 Nr. 2 |
Schlagwörter | Immobilienfonds, Niederlande, Gewerbliche Prägung, Verwaltung, Kosten, Aufteilung, Doppelbesteuerung |
Rechtsfrage: | Sind (Gemein-)Kosten für die Verwaltung eines Immobilienfonds, der Objekte in den Niederlanden besitzt, in vollem Umfang bei den inländischen Einkünften als Betriebsausgaben abziehbar? Müssen die vorgenannten Kosten eventuell aufgeteilt werden und wenn ja, nach welchem Aufteilungsmaßstab? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Hamburg |
Vorinstanz/Datum: | 16.04.2010 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 114/08 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 28 86 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 23.02.2011 |
Erledigungs-Az: | I R 52/10 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 11 23 47 |