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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 15/05
§§: AO 1977 § 278 Abs. 2, AnfG § 12 Abs. 1, AnfG § 3 Abs. 1 J: 1999, GG Art. 6 Abs. 1
Schlagwörter Vollstreckung, Aufteilung, Zuwendung, Frist, Ehe
Rechtsfrage: Vollstreckung: Kann eine Inanspruchnahme nach § 278 Abs. 2 AO 1977 zeitlich unbefristet erfolgen oder ist die Fristenregelung des § 12 Abs. 1 AnfG a.F./§ 3 Abs. 1 AnfG 1999 sinngemäß anzuwenden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 19.01.2005
Vorinstanz/AZ: 4 K 5620/03
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2005 S. 752
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 22 69
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 09.05.2006
Erledigungs-Az: VII R 15/05
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 06 30 06