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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI R 13/04 |
§§: | EStG § 4 Abs. 4, EStG § 4 Abs. 5 Nr. 6 b, EStG § 9 Abs. 5 |
Schlagwörter | Arbeitszimmer, Betriebsausgabe |
Rechtsfrage: | Sind sämtliche Aufwendungen für ein(e) Arbeitszimmer/Kanzlei im eigenen Haus eines Syndikusanwalts, das/die zu ca. 50 bis 55 v.H. für nichtselbständige Tätigkeit, zu 20 v.H. für Anwaltstätigkeit und zu 10 v.H. im Rahmen eines Ehegattenarbeitsverhältnisses genutzt wird, abzugsfähig? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 20.02.2003 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 2655/99 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 04 23 89 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 14.12.2004 |
Erledigungs-Az: | XI R 13/04 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 05 15 21 |