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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | X R 63/08 (BFH) | 
| §§: | EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1 a, EStG § 12 Nr. 3, ErbStG § 23 Abs. 1, GG Art. 3 Abs. 1 | 
| Schlagwörter | Erbschaftsteuer, Dauernde Last, Nießbrauch | 
| Rechtsfrage: | Im Streitjahr 2004 gezahlte Erbschaftsteuer als dauernde Last: Ist - auch nach Aufhebung des § 35 EStG a.F. ab dem VZ 1999 - die gemäß § 23 Abs. 1 Satz 2 ErbStG nach dem Jahreswert gezahlte Erbschaftsteuer im Jahr der Verausgabung als dauernde Last gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 1 a EStG abzugsfähig, wenn die zugrunde liegenden wiederkehrenden Leistungen (Nießbrauchsrecht) auch der Einkommensteuer unterliegen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger | 
| Vorinstanz: | Niedersächsisches FG | 
| Vorinstanz/Datum: | 12.06.2008 | 
| Vorinstanz/AZ: | 11 K 312/06 | 
| Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2008 S. 1697 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 08 39 58 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 18.01.2011 | 
| Erledigungs-Az: | X R 63/08 | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 11 13 23 |