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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 12/17 (BFH) |
§§: | EStG § 15 Abs. 1, EStG § 24 Nr. 2, EStG § 16 Abs. 1 Nr. 2, EStG § 20, EStG § 32 d Abs. 1 Satz 1 |
Schlagwörter | Geschäftsveräußerung, Kaufpreisraten, Aufteilung, Zinsanteil, Abgeltungsteuer, Wahlrecht, Rente, Nachträgliche Betriebseinnahme, Kapitaleinkünfte |
Rechtsfrage: | Kommt eine Aufteilung der Kaufpreisraten in einen Tilgungsanteil und einen Zinsanteil (unter Anwendung des § 32 d EStG) in Betracht, wenn der Kläger das als Billigkeitsregelung ausgestaltete Wahlrecht, eine Kaufpreiszahlung aus der Geschäftsveräußerung einer KG abweichend vom Normalfall nicht sofort zu versteuern, sondern die Rentenzahlungen als nachträgliche Betriebseinnahmen i.S. von § 15 i.V.m. § 24 Nr. 2 EStG zu behandeln, wählt? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Hessisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 14.07.2016 |
Vorinstanz/AZ: | 12 K 1197/15 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 17 13 55 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 05.11.2019 |
Erledigungs-Az: | X R 12/17 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 20 01 59 |