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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 27/08
§§: EStG § 74 Abs. 1, BSHG § 91 Abs. 2, BGB § 1610 Abs. 2
Schlagwörter Abzweigung, Sozialhilfeträger, Kindergeld, Unterhalt
Rechtsfrage: Keine Abzweigung des Kindergeldes an den Sozialhilfeträger, wenn dieser zwar die Kosten der Heimunterbringung für das volljährige behinderte, vollstationär untergebrachte Kind trägt, die Mutter aber regelmäßigen Kontakt zu ihrem Kind hält und auch finanzielle Aufwendungen trägt, obwohl sie aufgrund fehlenden Einkommens keinen Kostenbeitrag an den Sozialhilfeträger leisten muss? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Thüringer FG
Vorinstanz/Datum: 13.02.2008
Vorinstanz/AZ: 3 K 178/07
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 33 51
Erledigungs-Vermerk: Das Verfahren III R 27/08 ruht gemäß Beschluss vom 19.8.2008 bis zur Entscheidung des BFH in den Verfahren III R 6/07, III R 20/07, III R 36-39/07. - Zurücknahme der Revision