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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 6/09 (BFH) |
§§: | AO § 37 Abs. 2 |
Schlagwörter | Rückforderung, Leistungsempfänger, Steuererstattung |
Rechtsfrage: | Ist ein Kreditinstitut als Leistungsempfänger einer Steuererstattung anzusehen, wenn das auf den Namen des Steuerpflichtigen geführte Konto zum Zeitpunkt der streitbehafteten Überweisung des Finanzamts zwar schon gekündigt aber von der kontoführenden Bank noch nicht abgerechnet und gelöscht worden war? - War das Kreditinstitut verpflichtet, den nach Kündigung des Girokontos eingehenden Betrag an den Insolvenzverwalter des Kontoinhabers weiterzuleiten? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 04.06.2008 |
Vorinstanz/AZ: | 15 K 6215/05 B |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 09 22 72 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 10.11.2009 |
Erledigungs-Az: | VII R 6/09 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 10 02 09 |