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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 2/15 (BFH)
§§: EStG § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a DBuchst. aa, GG Art. 3 Abs. 1
Schlagwörter Leibrente, Gleichbehandlungsgrundsatz, Gleichheit, Rentenbesteuerung, Beamter, Doppelbesteuerung, Verfassungswidrigkeit
Rechtsfrage: Hat der Gesetzgeber bei der Neuregelung der Rentenbesteuerung durch das Alterseinkünftegesetz, insbesondere bei der Übergangsregelung, wesentliche Nachteile, wie den Progressionsnachteil, den Nachteil aus der Vorsorgepauschale und den Grundpreisnachteil, willkürlich ignoriert, damit den ihm zustehenden Gestaltungsspielraum überschritten und somit gegen den in Art. 3 GG verankerten Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen, weil die Kläger bei der Besteuerung ihrer Renteneinkünfte sowohl gegenüber vergleichbaren Pensionären als auch gegenüber anderen Rentnern erheblich benachteiligt werden? Führt die Anwendung des Alterseinkünftegesetzes bei den Klägern zudem zu einer verfassungswidrigen Doppelbesteuerung? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 30.10.2014
Vorinstanz/AZ: 15 K 1193/10
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 15 14 42
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 06.04.2016
Erledigungs-Az: X R 2/15
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 16 15 23