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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 10/11 (BFH) |
§§: | EStG § 19 Abs. 1, EStG § 8 Abs. 1, EStG § 11, LStDV § 2 Abs. 2 Nr. 2 |
Schlagwörter | Zukunftssicherung, Versicherungsbeitrag, Arbeitslohn, Geldwerter Vorteil, Veranlassungszusammenhang, Zufluss |
Rechtsfrage: | Wie sind nach Eintritt des Versicherungsfalles weitergezahlte Versicherungsbeiträge des Arbeitgebers zur Lebens- und Invaliditätsversicherung des (ehemaligen) Arbeitnehmers lohnsteuerrechtlich zu behandeln (kein geldwerter Vorteil, da die weitere Zahlung die rechtliche bzw. wirtschaftliche Position gegenüber dem Versicherer objektiv nicht verbessert)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG des Saarlandes |
Vorinstanz/Datum: | 26.01.2011 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 1160/07 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 11 28 64 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 05.07.2012 |
Erledigungs-Az: | VI R 10/11 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 13 04 07 |