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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 61/98
§§: BewG § 12 Abs. 2, BewG § 112, VStR 1986 Abschn. 81 Abs. 1, VStR 1986 Abschn. 81 Abs. 1a, VStR 1986 Abschn. 83 Abs. 1
Schlagwörter Anteilsbewertung, Stuttgarter Verfahren, Beteiligung, Personengesellschaft, Vermögenswert, Ertragswert, Kaskadeneffekt
Rechtsfrage: Anteilsbewertung nach dem sog. Stuttgarter Verfahren. Sind bei der Ermittlung des gemeinen Werts der Anteile einer Handels-GmbH, die zu jeweils 50 v.H. an einer Personenhandelsgesellschaft (GmbH & Co. KG) und deren Komplementärin beteiligt ist, deren Beteiligungserträge bei den Ertragsaussichten anzusetzen oder ist die Regelung bei Beteiligungsbesitz in Abschn. 83 Abs. 1 Satz 2 VStR 1986/1989 bzw. die der Außerachtlassung der Ertragsaussichten in Abschn. 81 Abs. 1 a VStR 1986/1989 analog auch auf Beteiligungen von nur 50 v.H. anzuwenden? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 01.09.1998
Vorinstanz/AZ: I 101/93, I 107/93
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 20.09.2000
Erledigungs-Az: II R 61/98 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 01 65 12