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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI R 41/13 (BFH) |
§§: | AO § 173 Abs. 1 Nr. 2 |
Schlagwörter | Kindergeld, Grobes Verschulden, Nachträgliches Bekanntwerden, Neue Tatsache, Nachweis |
Rechtsfrage: | 1. Kann ein grobes Verschulden i.S. des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO auch darin bestehen, dass gegen einen ablehnenden Bescheid verspätet Einspruch eingelegt wird? - 2. Ist es zum Nachweis der Existenz von an den Steuerpflichtigen gerichteten Schreiben geeignet, deren Erstellung und Versand in einer Computerfachanwendung, mithin elektronisch zu dokumentieren, oder ist es grundsätzlich erforderlich, diese Schreiben zusätzlich in Papierform zu dokumentieren? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Hessisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 06.03.2013 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 2274/10 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 14 17 15 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 26.11.2014 |
Erledigungs-Az: | XI R 41/13 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 15 05 40 |