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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | 1 BvR 1058/02 (BVerfG) |
§§: | GewStG § 3 Nr. 20 Buchst. b |
Schlagwörter | Verfassungsbeschwerde, Betriebsaufspaltung, Gewerbesteuer-Befreiung, Betriebsunternehmen, Besitzunternehmen, sachliche Verflechtung, entgeltliche Bestellung, Erbbaurecht, Krankenhaus |
Rechtsfrage: | Verfassungsbeschwerde gegen BFH-Entscheidung: Keine Übertragung der Gewerbesteuer-Befreiung nach § 3 Nr. 20 Buchst. b GewStG des Betriebsunternehmens auf das Besitzunternehmen, sachliche Verflechtung bei entgeltlicher Bestellung eines Erbbaurechts? |
Vorinstanz: | BFH |
Vorinstanz/Datum: | 19.03.2002 |
Vorinstanz/AZ: | VIII R 57/99 |
Vorinstanz/Fundstelle: | DB 2002 S. 1085 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 08 59 |
Erledigendes Gericht: | BVerfG |
Erledigungs-Datum: | 15.10.2002 |
Erledigungs-Az: | 1 BvR 1058/02 |
Erledigungs-Vermerk: | Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen |