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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 43/01
§§: EStG § 70 Abs. 2
Schlagwörter Kindergeld, Änderung, Rückwirkung, Treu und Glauben
Rechtsfrage: Wird die rückwirkende Änderungsbefugnis der Familienkasse gem. § 70 Abs. 2 EStG durch Vertrauensschutzgesichtspunkte, die die Familienkasse durch die (unberechtigte) Weiterzahlung des Kindergeldes trotz der Anzeige der Änderung der Verhältnisse durch die Berechtigte geschaffen hat, eingeschränkt? Stellt die Unterlassung der zeitnahen Aufhebung des Bescheides bereits ein aktives Handeln der Familienkasse dar, das die Anwendung von Treu und Glauben rechtfertigt? - Zulassung durch BFH -
Vorinstanz: FG Nürnberg
Vorinstanz/Datum: 23.03.2000
Vorinstanz/AZ: VII 268/1999
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 81 57
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 14.10.2003
Erledigungs-Az: VIII R 56/01
Erledigungs-Vermerk: Abgabe an VIII. Senat - neues Aktenzeichen: VIII R 56/01
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 52 11