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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 77/00
§§: AO 1977 § 69, AO 1977 § 34, GmbHG § 70
Schlagwörter Haftung, Ermessensentscheidung, Pflichtverletzung, Option, Bereicherung
Rechtsfrage: Hätte der Kläger zur Vermeidung der Haftungsfolge des § 69 AO 1977 auf die Steuerbefreiung gemäß § 4 Nr. 9 a UStG nicht verzichten dürfen? - Ist bei der Ermessensentscheidung, ob der gesetzliche Vertreter in Haftung genommen wird, zu berücksichtigen, dass dieser keine persönlichen Vorteile erlangt hat? - Zulassung durch BFH -
Vorinstanz: FG Nürnberg
Vorinstanz/Datum: 20.07.1999
Vorinstanz/AZ: II 6/1999
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 16.12.2003
Erledigungs-Az: VII R 77/00
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 04 10 39