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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 93/13 (BFH) |
§§: | EStG § 33 |
Schlagwörter | Außergewöhnliche Belastung, Prozesskosten, Zivilprozess, Zwangsläufigkeit, Erfolgsaussichten, Erbauseinandersetzung |
Rechtsfrage: | Sind im Zusammenhang mit einem Erbschaftsverfahren und einem Verfahren wegen der Höhe der Rechtsanwaltsvergütung angefallene Rechtsanwaltskosten als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig? - Praktikabilität der Einschätzung der Erfolgsaussichten durch die Finanzverwaltung. - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 12.11.2013 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 1665/12 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 14 06 19 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 20.01.2016 |
Erledigungs-Az: | VI R 93/13 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 16 14 90 |