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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 44/03 |
§§: | StromStG § 9 Abs. 1 Nr. 3, StromStG § 5 |
Schlagwörter | Stromsteuer, Steuerbefreiung, Stromnetz |
Rechtsfrage: | Ist der Begriff "räumlicher Zusammenhang" nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG dahin auszulegen, dass er neben der kilometermäßig zu erfassenden Entfernung zwischen Erzeugungs- und Entnahmeort auch das Leitungsnetz, durch welches der Strom zu den Entnahmestellen fließt, umfasst? - Schließt die Benutzung des öffentlichen Stromnetzes die Steuerbefreiung aus? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 14.05.2003 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 3876/02 VSt |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 35 83 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 20.04.2004 |
Erledigungs-Az: | VII R 44/03 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 04 28 67 |