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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 27/08
§§: KStG § 8 b Abs. 2, KStG § 8 b Abs. 3, KAGG § 40 a Abs. 1 Satz 2, KAGG § 43 Abs. 18, GG Art. 20 Abs. 3
Schlagwörter Rückwirkung, Verfassungswidrigkeit, Hinzurechnung, negativer Aktiengewinn
Rechtsfrage: Sind die Regelungen in §§ 40 a Abs. 1 Satz 2 und § 43 Abs. 18 KAGG i.d.F. des sog. Korb II-Gesetzes vom 22.12.2003 (BGBl I 2003 S. 2840, BStBl I 2004 S. 14) lediglich klarstellender Funktion? Wirken sie in verfassungsrechtlich unzulässiger Weise auf bereits abgelaufene Veranlagungszeiträume, deren Festsetzungen noch nicht bestandskräftig sind, zurück? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 28.02.2008
Vorinstanz/AZ: 7 K 917/07
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2008 S. 991
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 19 44
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 28.10.2009
Erledigungs-Az: I R 27/08
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 10 02 04