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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 94/01
§§: UStG 1980 § 4 Nr. 16, UStG 1980 § 2 Abs. 2 Nr. 2, Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil A Abs. 2 Buchst. a, Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil A Abs. 2 Buchst. b
Schlagwörter Steuerbefreiung, Steuerfreiheit, ärztliche Leistung, Heilbehandlung
Rechtsfrage: Fallen die Leistungen einer Kurmittelhaus-GmbH an Besucher mit ärztlicher Verordnung, die nicht Patienten einer Klinik-GmbH sind, unter die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 16 UStG, wenn die Leistungen innerhalb eines Organkreises von der anderen Organgesellschaft (Klinik-GmbH) erbracht werden? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG des Saarlandes
Vorinstanz/Datum: 14.11.2001
Vorinstanz/AZ: 1 K 348/98
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 54 24
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 22.05.2003
Erledigungs-Az: V R 94/01
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 42 95