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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 37/01 |
§§: | KStG § 8 Abs. 3 S. 2 |
Schlagwörter | Tantieme, Angemessenheit, Gesellschaftergeschäftsführer, Verdeckte Gewinnausschüttung, Fremdvergleich |
Rechtsfrage: | Sind die Tantieme-Vergütungen der Gesellschafter-Geschäftsführer einer in einer stark wachstumsorientierten Branche tätigen GmbH bei gering veranschlagter Grundvergütung teilweise als unangemessen anzusehen, weil sie die Höhe der Grundvergütungen deutlich übersteigen (verdeckte Gewinnausschüttungen)? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 30.01.2001 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 8671/97 K, G, F, AO |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 76 48 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 10.07.2002 |
Erledigungs-Az: | I R 37/01 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 07 19 |