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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V B 129/99
§§: UStG § 2, UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1 S. 1, LStDV § 1 Abs. 2
Schlagwörter Vorsteuerabzug, Steuerausweis, Kraftfahrer
Rechtsfrage: Sind als "selbständige Fernfahrer" bezeichnete Kraftfahrer, die für ein Unternehmen mit in dessen Eigentum stehenden Fahrzeugen Transporte auf festen Touren zu einem vereinbarten Stundensatz durchführen, ohne im selben Zeitraum auch für andere Unternehmen zu Fahren, Arbeitnehmer des sie "verleihenden" Unternehmens, welchem daher ein Vorsteuerabzug aus den Abrechnungen der Fahrer nicht zusteht?
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 10.05.1999
Vorinstanz/AZ: 15 K 4362/95 U
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 1999 S. 1046
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 03.02.2000
Erledigungs-Az: V B 129/99 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Nichtzulassungsbeschwerde unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 00 57 84