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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 6/17 (BFH) |
§§: | EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4, EStG § 9 Abs. 4, EStG § 9 Abs. 2 |
Schlagwörter | Erste Tätigkeitsstätte, Entleiher, Betrieb, Zuordnung |
Rechtsfrage: | Unter welchen Voraussetzungen kann bei befristeten Leiharbeitsverhältnissen - unter Geltung des ab VZ 2014 geltenden neuen Reisekostenrechts - die betriebliche Einrichtung des Entleihers die erste Tätigkeitsstätte des Leiharbeitnehmers sein? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 30.11.2016 |
Vorinstanz/AZ: | 9 K 130/16 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2017 S. 202 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 17 03 04 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 10.04.2019 |
Erledigungs-Az: | VI R 6/17 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 19 09 79 |