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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 8/08
§§: AO § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, FördG § 4
Schlagwörter Sonderabschreibung, Wahlrecht, Rückwirkendes Ereignis
Rechtsfrage: Verlagerung von Sonderabschreibungen nach dem FördG als rückwirkendes Ereignis i.S. von § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO: Können Sonderabschreibungen gemäß § 4 FördG für 1998 in Anspruch genommen werden, wenn die Sonderabschreibungen bereits im bestandskräftigen Bescheid über die einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für 1999 berücksichtigt worden sind, weil es sich bei dem Antrag auf Änderung der Sonderabschreibungen um ein Ereignis mit steuerlicher Rückwirkung hinsichtlich der Feststellung für das Folgejahr handelt, so dass der bestandskräftige Feststellungsbescheid für 1999 gemäß § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO geändert werden kann? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 29.01.2008
Vorinstanz/AZ: 6 K 3383/04 B
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2008 S. 706
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 15 52
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 12.05.2009
Erledigungs-Az: IX R 8/08 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 09 26 68