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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 21/05
§§: InvZulG § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3
Schlagwörter Sanierung, Einheitliche Baumaßnahme, Abschluss, Erhaltungsaufwand, Investitionszulage
Rechtsfrage: Komplettsanierung eines Mietwohnhauses (6 Wohnungen, davon fünf vermietet, eine immer als "Umzugswohnung" während der Umbauarbeiten genutzt) als einheitliche Baumaßnahme? Setzt eine einheitliche Erhaltungsmaßnahme ein bautechnisches Ineinandergreifen der einzelnen Maßnahmen voraus? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG des Landes Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 24.02.2005
Vorinstanz/AZ: 5 K 513/03
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 34 02
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.06.2006
Erledigungs-Az: III R 21/05 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet