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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 76/09 (BFH)
§§: EStG § 32 Abs. 4 Satz 2, EStG § 2 Abs. 2, EStG § 2 Abs. 4
Schlagwörter Kindergeld, Grenzbetrag, Ehegatten, Unterhalt, Einkommen, Einkünfte
Rechtsfrage: Überschrittener Grenzbetrag aufgrund Ehegattenunterhalt: Bemisst sich der im Rahmen des § 32 Abs. 4 S. 2 EStG als Bezug des volljährigen studierenden Kindes anzusetzende Unterhalt durch seinen Ehepartner nach dessen Einkommen oder nach dessen Einkünften? Sind demzufolge Fahrtkosten, Kfz-Haftpflichtversicherung und die Lohnsteuer abzugsfähig? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Sächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 02.04.2008
Vorinstanz/AZ: 2 K 286/07 (Kg)
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 10 04 85
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 23.11.2011
Erledigungs-Az: III R 76/09
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 12 06 33