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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI R 73/00 |
§§: | AO 1977 § 173 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 34 Abs. 2 Nr. 2, EStG § 24 Nr. 1 Buchst. a |
Schlagwörter | Neue Tatsache, Ermittlungspflicht, Außerordentliche Einkünfte, Zusammenballung, Entschädigung, Abfindung |
Rechtsfrage: | 1. Ist eine Änderung gem. § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO 1977 ausgeschlossen, wenn das Finanzamt bei einem Sondertatbestand (hier: Arbeitnehmerabfindung) auf die vorliegenden Angaben (z.B. Steuererklärung, Lohnsteuerkarte) vertraut und keine weiteren Ermittlungen (z.B. Anforderung der Vereinbarung; § 88 AO 1977) durchführt? - 2. Steuerbegünstigung für Abfindung trotz fehlender Zusammenballung rechtens, wenn die in einem anderen Veranlagungszeitraum zufließende Zahlung unter einer aufschiebenden Bedingung steht (hier: Aufstieg einer Fußballmannschaft), die nicht in die Sphäre einer Vertragspartei fällt, und die erste Zahlung entgehenden Lohn, die zweite Zahlung das Entgehen einer Chance auf eine künftig anfallende Prämie abdeckt. - Zulassung durch BFH - |
Vorinstanz: | FG Bremen |
Vorinstanz/Datum: | 13.10.1999 |
Vorinstanz/AZ: | 4 99 108 K 3 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2000 S. 175 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 89 77 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 27.05.2002 |
Erledigungs-Az: | XI R 73/00 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |