Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 25/07 (BFH)
§§: EStG 1997 § 10 d Abs. 3 Satz 4
Schlagwörter Verlustfeststellung, Verjährung, Auflösungsverlust
Rechtsfrage: Ist ein verbleibender Verlustabzug in Fällen einer bestandskräftigen und nicht unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stehenden Null-Festsetzung bei positivem Gesamtbetrag der Einkünfte auch dann noch festzustellen, wenn die Einkommensteuer für das Verlustentstehungsjahr aufgrund Verjährung nicht mehr festgesetzt werden kann? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 04.10.2006
Vorinstanz/AZ: 13 K 391/06 F
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 19 02
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 28.10.2008
Erledigungs-Az: IX R 99/07 (NV)
Erledigungs-Vermerk: abgegeben an IX. Senat - neues Aktenzeichen: IX R 99/07 - Revision begründet - Zurückverweisung an FG