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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 29/10 (BFH)
§§: AO § 227, AO § 163, GewStG § 10 a Satz 2
Schlagwörter Gewerbeverlust, Mindestbesteuerung, Betriebsaufgabe, Billigkeit, Erlass
Rechtsfrage: Liegt eine sachliche Unbilligkeit vor, soweit die Mindestbesteuerung nach § 10 a Satz 2 GewStG nicht nur zu einer zeitlichen Streckung, sondern zum endgültigen Ausschluss des Verlustausgleichs aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen (hier: Liquidation einer Projektgesellschaft aufgrund absehbaren Scheiterns des Projekts) führt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 15.06.2010
Vorinstanz/AZ: 6 K 6216/06 B
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 10 28 38
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 20.09.2012
Erledigungs-Az: IV R 29/10
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 12 32 50