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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 53/98 |
§§: | AO 1977 § 173 Abs. 1 Nr. 1 |
Schlagwörter | Änderungsfestsetzung, Neue Tatsachen, Ermittlungspflicht |
Rechtsfrage: | Schließt eine ungenügende Sachverhaltsaufklärung eine spätere verbösernde Änderungsfestsetzung aus? -Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | FG Mecklenburg-Vorpommern |
Vorinstanz/Datum: | 22.04.1998 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 84/97 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 1998 S. 1224 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 02.02.1999 |
Erledigungs-Az: | VII R 53/98 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 98 59 13 |