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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | XI R 30/05 |
| §§: | EStG § 18 Abs. 3, EStG § 34, AO 1977 § 176 Abs. 1 Nr. 3 |
| Schlagwörter | Mitunternehmeranteil, Veräußerung, Tarifbegünstigung, Sonderbetriebsvermögen, Wesentliche Betriebsgrundlage, Vertrauensschutz |
| Rechtsfrage: | Sind die vom Kläger vorgenommenen Veräußerungen von Bruchteilen seines Mitunternehmeranteils an einer Steuerberatungssozietät steuerbegünstigt, obwohl vorhandenes Sonderbetriebsvermögen - das dritte Obergeschoss der Kanzlei - nicht quotal mitveräußert wurde? Gehört dieses Sonderbetriebsvermögen zu den wesentlichen Betriebsgrundlagen? - Besteht aufgrund der Verschärfung der Rechtsprechung hinsichtlich der Behandlung von Gebäuden im Rahmen wesentlicher Betriebsgrundlagen ein Vertrauensschutz nach § 176 Abs. 1 Nr. 3 AO 1977? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
| Vorinstanz: | FG Köln |
| Vorinstanz/Datum: | 12.05.2005 |
| Vorinstanz/AZ: | 3 K 4773/01 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 42 20 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 14.02.2007 |
| Erledigungs-Az: | XI R 30/05 |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 07 16 56 |