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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 10/98 |
§§: | BerlinFG § 14 b |
Schlagwörter | Katalogmaßnahme, Abschluß, Abzugszeitpunkt |
Rechtsfrage: | Können erhöhte Absetzungen gem. § 14 b Abs. 1 BerlinFG für einzelne Modernisierungsmaßnahmen i.S. von § 14 b Abs. 3 BerlinFG, die Teil einer Gesamtbaumaßnahme sind, schon im Jahr ihrer Fertigstellung und nicht erst bei Beendigung der Gesamtbaumaßnahme geltend gemacht werden und können die erhöhten Absetzungen auch für die auf den gewerblich genutzten Teil des Gebäudes anteilig entfallenden Modernisierungsmaßnahmen vorgenommen werden? - s. hierzu BFH-Beschluß vom 7.6.1994 IX R 141/89, BFHE 174, 446, BStBl II 1994, 756 - Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | FG Berlin |
Vorinstanz/Datum: | 18.12.1997 |
Vorinstanz/AZ: | IV 73/95 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 1998 S. 715 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 25.06.2002 |
Erledigungs-Az: | IX R 10/98 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 02 93 00 |