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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 16/15 (BFH) |
§§: | InsO § 130 Abs. 1 Nr. 2, InsO § 131 Abs. 1 Nr. 1, InsO § 96 Abs. 1 Nr. 3, InsO § 55 Abs. 4, UStG § 16 Abs. 2, AO § 218 Abs. 2 |
Schlagwörter | Abrechnungsbescheid, Insolvenz, Anfechtung |
Rechtsfrage: | Sind die zwischen der Bestellung zum "schwachen" vorläufigen Insolvenzverwalter und der Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstandenen Vorsteuerbeträge durch Saldierung (§ 16 Abs. 2 UStG) erloschen? Ist § 55 Abs. 4 InsO verfassungswidrig? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 29.05.2015 |
Vorinstanz/AZ: | 9 K 76/14 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 15 20 17 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 01.08.2017 |
Erledigungs-Az: | VII R 16/15 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 25 07 05 |