Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 42/04
§§: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1
Schlagwörter Strafverteidigungskosten, Berufliche Veranlassung, Geschäftsführer, Werbungskosten
Rechtsfrage: Anwalts- und Prozesskosten zweier Strafverfahren als Folge strafbarer Handlungen (Missbrauch von betriebsinternem Wissen zum Erwerb von Geschäftsanteilen unter dem Verkehrswert zum Nachteil fremder Vermögensinteressen bzw. Anstiftung u. Beihilfe zur Untreue) für den Arbeitgeber durch einen Gesellschafter-Geschäftsführers als Erwerbsaufwand abziehbar, weil die schuldhaften Handlungen noch im Rahmen der betrieblichen oder beruflichen Aufgabenerfüllung als Geschäftsführer der GmbH liegen und nicht auf privaten Umständen beruhen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Berlin
Vorinstanz/Datum: 03.09.2002
Vorinstanz/AZ: 5 K 5407/00
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 00 54
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 18.10.2007
Erledigungs-Az: VI R 42/04
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 02 15