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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 154/99
§§: EStG § 19 Abs. 1 Nr 1, EStG § 8 Abs 1, EStG § 40 b Abs 1, LStDV § 2 Abs 2 Nr 3 S 1
Schlagwörter Arbeitslohn, Zukunftssicherung, Kapitalzuführung, Pensionskasse
Rechtsfrage: Stellen leistungssichernde Zuführungen des Arbeitgebers (Trägerunternehmen) an eine Pensionskasse, die diese zur Bildung der gesetzlich vorgeschriebenen Solvabilitätsspanne gem. § 53 c Abs. 1 VAG benötigt, für die Arbeitnehmer einen individuell zuordenbarer geldwerten Vorteil und gegenwärtig zufließenden Arbeitslohn dar? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 19.08.1999
Vorinstanz/AZ: 4 K 3459/97
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 1999 S. 1280
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 12.09.2001
Erledigungs-Az: VI R 154/99
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 02 01 50