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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 52/06 |
§§: | EStG § 4 Abs. 1, EStG § 4 Abs. 4, EStG § 5 Abs. 6, EStG § 12 Nr. 1 Satz 2 |
Schlagwörter | Betriebsausgabe, Nutzung, Privat, Gebäude, Aufteilung |
Rechtsfrage: | Können Aufwendungen für einen betrieblich und privat genutzten Raum im Dachgeschoss eines Wohnhauses, der im Rahmen einer bestehenden Betriebsaufspaltung an eine GmbH vermietet wird, teilweise im Wege der Schätzung beim Besitzunternehmen als Betriebsausgaben anerkannt werden? Erfolgte insoweit zu Unrecht eine Zuordnung zum eigenbetrieblichen Gebäudeteil? Verstoß gegen das Aufteilungs- und Abzugsverbot des § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Hessisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 12.12.2005 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 2155/02 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 19 51 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 09.10.2009 |
Erledigungs-Az: | X R 52/06 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |