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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: 2 BvR 2369/09 (BVerfG)
§§: EStG 1997 § 10 Abs. 3, EStG 1997 § 9 Abs. 1 Satz 1, DBA-Frankreich Art. 13 Abs. 5, DBA-Frankreich Art. 14 Abs. 2, EG Art. 39, EG Art. 12, EG Art. 18 Abs. 1
Schlagwörter Arbeitnehmer, Doppelbesteuerung, Freizügigkeit, Gleichheit, Grenzgänger, Kontoführungsgebühr, Rentenbesteuerung, Sonderausgabe, Werbungskosten
Rechtsfrage: Keine Verletzung von Grundfreiheiten durch beschränkten Sonderausgabenabzug - Arbeitnehmerfreizügigkeit - Schutzbereich und Verhältnis zu Art. 12 und Art. 18 Abs. 1 EG - keine Harmonisierung der Doppelbesteuerung innerhalb der EU - Vereinheitlichung der Rentenbesteuerung in Frankreich und Deutschland gemeinschaftsrechtlich nicht geboten - Kontoführungsgebühren und Umtauschgebühren für in ausländischer Währung ausgezahlten Arbeitslohn als Werbungskosten - Verfassungsbeschwerde
Vorinstanz: BFH
Vorinstanz/Datum: 24.06.2009
Vorinstanz/AZ: X R 57/06
Vorinstanz/Fundstelle: BFHE 225 S. 421
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 27 01
Erledigendes Gericht: BVerfG
Erledigungs-Datum: 01.02.2010
Erledigungs-Az: 2 BvR 2369/09
Erledigungs-Vermerk: Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen