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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 42/14 (BFH)
§§: ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1, AO § 235, AO § 370, AO § 371, AO § 159
Schlagwörter Schenkungsteuer, Hinterziehung, Hinterziehungszinsen, Selbstanzeige, Treuhandverhältnis
Rechtsfrage: Festsetzung von Hinterziehungszinsen wegen Hinterziehung von Schenkungsteuer: Wem obliegt die Feststellungslast bei einer von der formalen Rechtsinhaberschaft abweichenden tatsächlichen Handhabung zwischen nahe stehenden Personen vor dem Hintergrund der Entscheidung II R 33/10? Kann im vorliegenden Fall ein Treuhandverhältnis verneint werden und von einer Schenkung ausgegangen werden oder sind die formalistischen Anforderungen für den Nachweis der zivilrechtlichen Treuhand-Absprache ausreichend erfüllt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Nürnberg
Vorinstanz/Datum: 15.05.2014
Vorinstanz/AZ: 4 K 1403/12
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 14 26 31
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 12.07.2016
Erledigungs-Az: II R 42/14
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 16 18 60