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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 7/19 (BFH)
§§: EStG § 6 b Abs. 3, EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, AO § 125 Abs. 1, AO § 181 Abs. 1 Satz 1
Schlagwörter Reinvestitionsrücklage, Übertragung, Mitunternehmer, Bindung, Feststellung, Nichtigkeit
Rechtsfrage: Ist über die Frage, ob der Kläger eine Reinvestitionsrücklage nach § 6 b EStG, die er in seinem landwirtschaftlichen Einzelunternehmen gebildet hatte, auf die beigeladene Personengesellschaft übertragen durfte, im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung des Klägers zu entscheiden, oder im Rahmen der Feststellung der Besteuerungsgrundlagen für die Personengesellschaft? Ist der angefochtene Feststellungsbescheid mangels inhaltlicher Bestimmtheit nichtig? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 25.07.2017
Vorinstanz/AZ: 5 K 3197/13
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 20 09 69
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 16.12.2021
Erledigungs-Az: IV R 7/19
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 22 05 08