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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 35/16 (BFH)
§§: KraftStG § 7 Nr. 1, AO § 171 Abs. 10, KraftStDV § 6, KraftStG § 5 Abs. 1 Nr. 1, AO § 118
Schlagwörter Kraftfahrzeugsteuer, Grundlagenbescheid, Zulassung, Saisonkennzeichen, Bindungswirkung
Rechtsfrage: Zulassungsbescheinigung Teil I und II als Grundlagenbescheid: 1. Handelt es sich bei der Zulassungsbescheinigung um einen Grundlagenbescheid i.S.d. § 171 Abs. 10 AO, der für die Finanzbehörde verbindlich feststellt, auf wen ein Fahrzeug zugelassen wurde, und dass es überhaupt zugelassen worden ist? - 2. Lösen Registrierzulassungen ohne Außenwirkung Kraftfahrzeugsteuer aus? - 3. Findet die Mindeststeuer nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 des KraftStG auch für Saisonkennzeichen Anwendung? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 23.09.2016
Vorinstanz/AZ: 13 K 1913/13
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2017 S. 96
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 16 27 21
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 14.06.2018
Erledigungs-Az: III R 26/16
Erledigungs-Vermerk: abgegeben an III. Senat - neues Aktenzeichen: III R 26/16
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 18 12 60