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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | II R 13/16 (BFH) |
| §§: | BewG § 188 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1, BewG § 185 Abs. 3 Satz 3 |
| Schlagwörter | Grundbesitzwert, Gutachterausschuss, Bodenrichtwert, Bedarfsbewertung, Bewertung |
| Rechtsfrage: | Bedarfsbewertung - Anwendung von Liegenschaftszinssätzen des Gutachterausschusses: Sind die Liegenschaftszinssätze des Berliner Gutachterausschusses anzuwenden, auch wenn der Ausschuss bei Ableitung der Liegenschaftszinssätze ein Modell mit anderer Restnutzungsdauer zugrunde legt als die bei der Bedarfsbewertung nach dem Ertragswertverfahren gesetzlich vorgeschriebene Restnutzungsdauer? Und wenn ja, sind die vor dem Feststellungszeitpunkt vom Gutachterausschuss beschlossenen Werte, oder die Werte, in deren Datenmaterial der Feststellungszeitpunkt fällt maßgeblich? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
| Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg |
| Vorinstanz/Datum: | 23.03.2016 |
| Vorinstanz/AZ: | 3 K 3009/16 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 16 10 59 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 18.09.2019 |
| Erledigungs-Az: | II R 13/16 |
| Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 19 18 28 |