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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 24/19 (BFH)
§§: EStG § 10 d Abs. 4, AO § 350, AO § 357
Schlagwörter Einspruch, Verlust, Verlustentstehungsjahr, Verlustrücktragsjahr, Verlustrücktrag, Beschwer
Rechtsfrage: 1. Begehren auf Anerkennung eines höheren Verlusts bei § 17 EStG mit der Folge eines höheren Verlustrücktrags: Hier zur Frage, ob der Einkommensteuerbescheid des Verlustentstehungsjahres (2013) und/oder des Verlustrücktragsjahres (2012) mit einem Einspruch angefochten werden muss, wenn der Einkommensteuerbescheid für 2013 bereits auf null Euro Einkommensteuer festgesetzt wurde?- 2. Zur Frage des Entstehungszeitpunkts eines Auflösungsverlusts im Insolvenzfall. - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 11.04.2019
Vorinstanz/AZ: 7 K 7111/17
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 19 12 71
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 10.03.2020
Erledigungs-Az: IX R 24/19 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils - Abweisung der Klage
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 20 09 32