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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs T-292/02 (EuG)
§§: EG Art. 87 Abs. 1, EG Art. 88 Abs. 1, EG Art. 86 Abs. 2, VO (EG) Nr. 659/1999 Art. 1 Buchst. b
Schlagwörter Steuerbefreiung, Versorgungsbetriebe, öffentliche Mehrheitsbeteiligung, Italien
Rechtsfrage: Ist Art. 2 der Entscheidung der Kommission vom 5.7.2002 (staatliche Beihilfe, Nr. 27/99), mit dem die Kommission die von Italien in Form einer dreijährigen Befreiung von der Einkommenssteuer und von Darlehen zugunsten von nach dem Gesetz Nr. 142 vom 8.6.1990 errichteten Aktiengesellschaften mit öffentlicher Mehrheitsbeteiligung erlassenen Maßnahmen für unvereinbar mit dem Gemeinsamen Markt erklärt hat, für nichtig zu erklären?
Vorinstanz: Confederazione nazionale dei servizi ./. Kommission
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EG 2002 Nr. C 274 S. 38
Erledigendes Gericht: EuG
Erledigungs-Datum: 11.06.2009
Erledigungs-Az: Rs T-292/02