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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X B 131/97
§§: EStG § 10 e Abs. 6
Schlagwörter Vorkosten, Renovierung
Rechtsfrage: Sind Renovierungsaufwendungen an einer als Mieter genutzten und 1 Jahre später erworbenen Wohnung als Vorkosten abziehbar?
Vorinstanz: Thüringer FG
Vorinstanz/Datum: 10.04.1997
Vorinstanz/AZ: II 122/95
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 27.05.1998
Erledigungs-Az: X B 131/97 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Nichtzulassungsbeschwerde unbegründet