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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 53/96
§§: EStG § 10 Abs. 1 Nr. 7, EStG § 9 Abs. 1 Satz 1
Schlagwörter Ausbildung, Fortbildung, Erzieherin
Rechtsfrage: Handelt es sich bei einer Erziehungshelferin, die den zweiten Bildungsabschnitt zur staatlich anerkannten Erzieherin absolviert, um eine Berufsausbildung, weil der im Beitrittsgebiet erworbene Berufsabschluß als Kindergärtnerin in den alten Bundesländern nicht als gleichwertig anerkannt wird oder liegt eine Fortbildungsmaßnahme vor, vergleichbar mit einem Gesellen, der sich auf die Meisterprüfung vorbereitet? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: Thüringer FG
Vorinstanz/Datum: 10.04.1996
Vorinstanz/AZ: I 184/95
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 89 53
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 22.07.2003
Erledigungs-Az: VI R 53/96 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet