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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 58/97
§§: GewStG § 2 Abs. 1, EStG § 15 Abs. 2
Schlagwörter Gewerblicher Grundstückshandel, Beweisanzeichen, Bedingte Veräußerungsabsicht
Rechtsfrage: Unter welchen Voraussetzungen können die Beweisanzeichen für einen gewerblichen Grundstückshandel (Gebäudefertigstellung 1984, Teilungserklärung 1986, Veräußerung von mehr als 3 Objekten ab 1986) widerlegt werden; ist eine plötzliche schwere Erkrankung (im Jahr 1985) bei bereits vorher erfolgter unbefristeter Vermietung der Objekte und einem vorhersehbaren Veräußerungsverlust ein solcher Umstand ? Hat das FG den "Veräußerungsverlust" unzutreffend ermittelt (evtl. Einlagewert 1985 etc.)? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 18.03.1997
Vorinstanz/AZ: 9 K 5486/92 G
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 29.10.1998
Erledigungs-Az: XI R 58/97 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 98 57 25