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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 12/20 (BFH)
§§: EStG § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a, EStG § 11 Abs. 1 Satz 4, EStG § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a DBuchst. aa
Schlagwörter Pensionskasse, Grenzgänger, Sonderausgabe, Sonstige Einkünfte, Zufluss, Einheitlichkeit
Rechtsfrage: Streitig ist die einkommensteuerliche Behandlung überobligatorischer Arbeitgeberbeiträge zu einer öffentlich-rechtlichen Schweizer Pensionskasse bei einem Grenzgänger als Arbeitslohn sowie der Sonderausgabenabzug dieser Beiträge: Inwieweit wird ein Zufluss bereits zum Zeitpunkt bei den Einzahlungen des Arbeitgebers in die Pensionskasse realisiert? - Frage der steuerrechtlichen Beurteilung von Beiträgen an (und Leistungen von) Schweizer öffentlich-rechtliche(n) Pensionskassen im Hinblick auf die einheitliche Behandlung von öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Pensionskassen im BMF-Schreiben vom 27.7.2016 (BStBl 2016 I S. 759) und die zu öffentlich-rechtlichen Pensionskassen ergangenen BFH-Urteile vom 23.10.2013 X R 33/10 (BFHE 243 S. 332, BStBl 2014 II S. 103) und vom 16.9.2015 I R 83/11 (BFHE 253 S. 527, BStBl 2016 II S. 681). - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 07.04.2020
Vorinstanz/AZ: 3 K 1497/18
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 20 08 02
Erledigungs-Vermerk: Verfahren ist erledigt durch: Abgabe, Neues Aktenzeichen VI R 46/20