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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | I B 4/99 |
| §§: | EStG § 4 Abs. 5 Nr. 2, EStG § 4 Abs. 4 |
| Schlagwörter | Betriebsausgabe, Bewirtungskosten, Werbung |
| Rechtsfrage: | Sind Aufwendungen einer GmbH für Speisen und Getränke anläßlich von Schulungsseminaren (Produktwerbung) nur beschränkt abzugsfähige Bewirtungskosten im Sinne von § 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG oder in vollem Umfang als Betriebsausgabe abzugsfähiger Werbeaufwand? |
| Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
| Vorinstanz/Datum: | 19.11.1998 |
| Vorinstanz/AZ: | 3 K 196/95 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 19.11.1999 |
| Erledigungs-Az: | I B 4/99 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 00 55 21 |