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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 24/13 (BFH) |
§§: | EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4, EStG § 4 Abs. 4, EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 |
Schlagwörter | Personengesellschaft, Betriebsausgabe, Angemessenheit, Repräsentation, Sponsoring |
Rechtsfrage: | Sind Aufwendungen im Zusammenhang mit der Durchführung eines Golfturniers mit anschließender Abendveranstaltung als Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn das Turnier (auch) der Gewinnung von Spendengeldern für eine Sponsorentätigkeit des Veranstalters im sozialen Bereich dienen soll? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Hessisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 22.05.2013 |
Vorinstanz/AZ: | 11 K 1165/12 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2013 S. 1477 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 13 24 05 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 16.12.2015 |
Erledigungs-Az: | IV R 24/13 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 16 03 07 |