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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 47/09 (BFH) |
§§: | EStG § 5 a Abs. 4 |
Schlagwörter | Tonnagebesteuerung, Unterschiedsbetrag, Bauvertrag, Schwebendes Geschäft, Wirtschaftsgut |
Rechtsfrage: | Ist ein Schiffsbauvertrag als schwebendes Geschäft ein Wirtschaftsgut i.S. des § 5 a Abs. 4 Satz 1 EStG und ist folglich aufgrund gestiegener Schiffsbaupreise während der Bauphase ein Unterschiedsbetrag gemäß § 5 a Abs. 4 Satz 2 EStG festzustellen, oder sind in die Feststellung von Unterschiedsbeträgen nur solche Wirtschaftsgüter einzubeziehen, die in einem nach den §§ 4 Abs. 1, 5 EStG und 238 ff HGB erstellten Jahresabschluss zu bilanzieren wären? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Hamburg |
Vorinstanz/Datum: | 11.09.2009 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 163/08 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 09 39 84 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 29.11.2012 |
Erledigungs-Az: | IV R 47/09 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 13 02 23 |