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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 165/00 |
§§: | EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 10 Abs. 1 Nr. 7 |
Schlagwörter | Fortbildung, Ausbildung, Erststudium, Betriebswirt |
Rechtsfrage: | Aufwendungen eines Steuerfachgehilfen für ein berufsbegleitendes Erststudium mit dem Abschluss "Dipl.-Betriebswirt (FH)" als Fortbildungskosten, weil das Studium Voraussetzung für die Weiterbeschäftigung bei seinem Arbeitgeber ist und nicht zu einer Änderung des tatsächlich ausgeübten Berufs führt? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 16.08.2000 |
Vorinstanz/AZ: | 7 K 4996/96 E |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 76 79 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 27.05.2003 |
Erledigungs-Az: | VI R 165/00 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 45 79 |