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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 67/03 |
§§: | EStG § 8 Abs. 1, EStG § 8 Abs. 2 Satz 1, EStR Abschn. 31 Abs. 8 |
Schlagwörter | Arbeitgeberdarlehen, Zinsverbilligung, Sachbezug, Barlohn |
Rechtsfrage: | Handelt es sich um die Verschaffung eines zinsverbilligten Darlehens durch den Arbeitgeber, wenn dieser aufgrund einer zwischen ihm und der kreditgebenden Bank getroffenen Vereinbarung die dem Arbeitnehmer während seiner Betriebszugehörigkeit gewährte Zinsverbilligung direkt der Bank erstattet? Ist die Zinsverbilligung als Sachbezug nach § 8 Abs. 2 EStG zu bewerten und nach Abschn. 31 Abs. 8 LStR a.F. steuerfrei oder liegt insoweit Barlohn vor, weil lediglich der Zahlungsweg der vom Arbeitnehmer als Darlehensnehmer geschuldeten Zinsen abgekürzt und die Zahlung in einen Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil aufgeteilt wird? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Hessisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 05.11.2003 |
Vorinstanz/AZ: | 11 K 3108/01 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 09 03 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 04.05.2006 |
Erledigungs-Az: | VI R 67/03 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 06 38 95, SIS 06 30 54 |