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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 21/09 (BFH)
§§: EStG § 7 g Abs. 3, EStG § 16 Abs. 1 Nr. 1, UmwStG § 22
Schlagwörter Ansparrücklage, Einbringung, GmbH, Identität
Rechtsfrage: Ansparrücklage bei Einbringung eines Einzelunternehmens in eine GmbH: Ist die Bildung einer Ansparrücklage nach § 7 g EStG im Einzelunternehmen noch möglich, wenn es zu Buchwerten in eine GmbH eingebracht wird (vollumfänglicher Eintritt in die Rechtsstellung des Übertragenden und damit weiterhin Betriebsbezogenheit) oder ist die voraussichtliche Investition objektiv nicht mehr möglich, weil die Einbringung als Betriebsveräußerung i.S. des § 16 Abs. 1 Nr. 1 EStG zu qualifizieren ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 25.02.2009
Vorinstanz/AZ: 7 K 5021/07 E, G
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 16 77
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 27.01.2016
Erledigungs-Az: X R 21/09 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Vorlage an den Großen Senat des BFH durch BFH-Beschluss vom 22.8.2012 X R 21/09 (dortiges Aktenzeichen: GrS 2/12). -- Nach Entscheidung des Großen Senats des BFH durch Beschluss vom 14.04.2015 GrS 2/12 wird das Verfahren X R 21/09 fortgeführt. -- Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 16 07 17