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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | XI R 33/04 |
| §§: | EStG § 10 d Abs. 3, EStG § 46 Abs. 2 Nr. 8 Satz 2 |
| Schlagwörter | Verlustfeststellung, Frist |
| Rechtsfrage: | Kann eine erstmalige gesonderte Feststellung des vortragsfähigen Verlustes zum 31.12. eines Veranlagungszeitraums noch durchgeführt werden, wenn feststeht, dass für den Veranlagungszeitraum eine Einkommensteuerveranlagung (Antragsveranlagung) wegen Ablaufs der zweijährigen Antragsfrist des § 46 Abs. 2 Nr. 8 Satz 2 EStG ausgeschlossen ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
| Vorinstanz: | FG Berlin |
| Vorinstanz/Datum: | 27.04.2004 |
| Vorinstanz/AZ: | 7 K 7414/03 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 04 31 06 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 01.03.2006 |
| Erledigungs-Az: | XI R 33/04 |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 06 19 99 |