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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 14/99
§§: EStG § 32 Abs. 6, BKKG § 10 Abs. 1
Schlagwörter Kinderfreibetrag, Verfassungsmäßigkeit, Existenzminimum
Rechtsfrage: Zum von Verfassungs wegen zu berücksichtigenden einkommensteuerlichen Kinderexistenzminimum für zwei Kinder im Veranlagungszeitraum 1987 und zum Anspruch auf das auf den Sockelbetrag geminderte Kindergeld (Aufhebung des die Verfassungsmäßigkeit bejahenden Urteils des BFH vom 22. Juli 1997 VI R 121/90 durch Beschluß des BVerfG vom 10. November 1998 2 BvR 1852/97). - Zulassung durch BFH
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 06.10.1989
Vorinstanz/AZ: VIII 393/89
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 08.09.2005
Erledigungs-Az: VI R 14/99 (NV)
Erledigungs-Vermerk: BFH-Beschluß vom 29.1.1999, VI R 14/99 (Beitrittsaufforderung an BMF) - Erledigung der Hauptsache
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 06 03 06