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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 42/03
§§: EStG § 32 Abs. 4 Satz 2, EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 Satz 2, EStG § 6 Abs. 2 Satz 2, EStG § 6 Abs. 2 Satz 3
Schlagwörter Geringwertiges Wirtschaftsgut, Einkünfte, Bezüge, Computer, Datenverarbeitung, Absetzung für Abnutzung, Kindergeld
Rechtsfrage: Ermittlung der kindergeldrechtlichen Einkünfte des in Berufsausbildung befindlichen Kindes: Peripheriegeräte (Monitor, Tastatur, Drucker) als selbständig nutzbare, sofort voll abziehbare GWG oder als nur zusammen mit einem Notebook nutzbare und über die Abschreibung des Notebooks abziehbare Werbungskosten? Selbständige Nutzbarkeit und Absetzbarkeit eines Office-Programms? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 23.05.2002
Vorinstanz/AZ: 6 K 1410/00
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 96 15
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 15.06.2004
Erledigungs-Az: VIII R 42/03 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 04 38 67