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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 3/06
§§: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 22 Nr. 1 Satz 1, EStG § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a
Schlagwörter Rentenversicherung, Kredit, Einkünfteerzielungsabsicht, Werbungskosten
Rechtsfrage: Einkünfteerzielungsabsicht bei einer kreditfinanzierten privaten Rentenversicherung gegen Einmalbeitrag: Sind bei der Ermittlung der Überschussprognose die gesamten Rentenzahlungen einschließlich der nicht garantierten Bonusleistungen aus der Überschussbeteiligung nur mit dem Ertragsanteil zu berücksichtigen und mangels eines Totalüberschusses die geltend gemachten Schuldzinsen und anteiligen Konzeptgebühren nicht als vorab entstandene Werbungskosten bei den sonstigen Einkünften abziehbar? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 25.10.2005
Vorinstanz/AZ: 1 K 1518/02
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 22 13
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 20.06.2006
Erledigungs-Az: X R 3/06
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 06 34 80