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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II B 18/00 |
§§: | ErbStG § 6, ErbStG § 20 Abs. 4, BGB § 2112, GG Art. 3, GG Art. 14 |
Schlagwörter | Erbschaftsteuer, Verfassungsmäßigkeit, Vorerbschaft, Nießbrauchsvermächtnis |
Rechtsfrage: | Verfassungsmäßigkeit der Abgrenzung Vorerbschaft/Nießbrauchsvermächtnis? |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 24.11.1999 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 72/97 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2000 S. 279 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 59 62 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 21.12.2000 |
Erledigungs-Az: | II B 18/00 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 01 65 10 |